Der Amtsschimmel will, dass schwarzen Schwänen die Flügel gestützt werden müssen, damit sie in der Eidgenossenschaft bleiben können. Warum? Mit Schwingen könnten sie den amtlich verfügten Perimeter verlassen. Der schwarze Schwan ist keine einheimische Tierart, meinen die Behörden. Er stammt aus Australien und die eidgenössische Jagdverordnung gewährt dem schwarzen Vogel kein Bleiberecht. Er könnte die einheimischen Arten verdrängen, flötet der Amtsschimmel.
Baz, 7.6.2009